Liebe Patientenbesitzer!
Die Abrechnung in deutschen Tierarztpraxen ist gesetzlich durch die „Gebührenordnung für Tierärzte“ (kurz: GOT) geregelt, die Preise bewegen sich zwischen dem sog. Ersten/einfachen Satz und dem dreifachen Satz – jeder Tierarzt kann also je nach Aufwand, Austattung, Personal usw. entscheiden, welche Gebühr er für seine Leistung verlangt.
Der Bundesrat hat nun nach 9 Jahren eine Erhöhung des Grundsatzes um 12% beschlossen – ab August tritt somit die neue GOT in Kraft. Auch unsere Praxis muss sich dieser Preisregelung anpassen.
Zur weiteren Informationen können wir einen sehr guten Artikel eines Kollegen empfehlen, der Link ist unten eingefügt.
Medikamentenpreise sind davon nicht betroffen!
Euer Praxisteam
https://www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.php?Kunde=1489&Modul=3&ID=19759
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