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Allgemein

Änderung der tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV)

 

Information für unsere Patientenbesitzer:
Die tierärztliche Hausapothekenverordnung wurde geändert im Hinblick auf die Anwendung von Antibiotika in der Kleintierpraxis, dies hat natürlich Folgen für die Behandlung – auch in unserer Praxis. Ab sofort dürfen wir bestimmte Antibiotika nur noch nach Durchführung eines sog. Antibiogramms verwenden, dies betrifft bestimmte Augensalben/-tropfen sowie auch ein 10 Tage anhaltendes Präparat (Convenia) und Stoffe der Gruppe Fluorchinolone (Enrofloxacin, Marbofloxacin etc.).
In der Regel haben wir diese Präparate auch vorher schon nur nach strenger Indikation angewandt , jedoch gerade Convenia machte die antibiotische Therapie bei Katzen einfacher, da zu Hause keine Medikamente gegeben werden mussten. Bitte habt Verständnis dafür, dass ab jetzt vor dem Einsatz solcher Präparate ein Tupfer genommen und untersucht werden muss, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.
Jede Praxis muss bei einem Einsatz der Stoffe nun eine solche Untersuchung nachweisen können, ein Verstoß gegen die Verordnung hat strafrechtliche Folgen.

Passend zum Thema werden wir im Frühjahr ein Seminar „medical Training für Katzen“ anbieten, hier wird die Verabreichung von Medikamenten bei Katzen erklärt.

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