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Allgemein

Änderung des tierärztlichen Notdienstes

Der deutsche Bundesrat hat am 20.12.2019 eine Änderung der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) beschlossen. Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die aktuelle Situation im Notdienst im Tierarztbereich, da durch das neue Arbeitszeitengesetz ein 24 Stunden/7 Tage – Notdienst für viele nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte. Viele Kliniken haben deshalb ihren Klinikstatus abgegeben, da es nicht mehr möglich war, dies zu finanzieren. 

Was bedeutet das für den Tierhalter?

– eine neue und rechtsverbindliche Notdienstgebühr von pauschal 50,- Euro (netto) pro Besuch und Notdienst (nicht pro Tier) wird erhoben
– Im Notdienst muss mindestens zum 2-fachen Satz und darf bis zum 4-fachen Satz abgerechnet werden (außerhalb der Notdienste max. 3-facher Satz) 
– die neue Zeiteinteilung sieht vor, dass der Notdienst ab 18:00 Uhr abends bis 08:00 am Folgetag gilt, sowie am Wochenende schon freitags ab 18:00 und geht bis montags um 08:00 Uhr (vorher samstags 13:00 bis montags 07:00 Uhr)
– ausgenommen von Notdienstgebühr und höherem Satz sind reguläre Sprechzeiten, das bedeutet in unserer Praxis, dass nach wie vor zu unseren regulären Sprechzeiten und auch samstags ganz normal abgerechnet wird. Er außerhalb unserer Zeiten – im NOTDIENST – fallen die Gebühren an!
– unabhängig von Gebühr und höherem Satz wird das Wegegeld auf 3,50 Euro pro Doppelkilometer erhöht.

Diese Änderung wurde nicht verabschiedet, damit wir Tierärzte mehr Geld verdienen, sondern weil sogar der Politik klar geworden ist, dass ein echter Notstand bei der Versorgung von Tieren im Notdienst herrscht!! 
Natürlich werden dann viele überlegen, ob sie ihr Tier wirklich im Notdienst vorstellen müssen (und es bleibt abzuwarten, ob sich die Bagatellfälle dann reduzieren…), gäbe es diese Änderung jedoch nicht, wird es bald GAR KEINEN Notdienst mehr geben… und diese Situation ist für alle noch schlechter. 
Weiterhin empfehlen wir immer wieder den Abschluss von Tierkrankenversicherungen, die die Behandlung im Notdienst übernehmen.

Nach 4 Jahren wird diese Änderung dann überprüft, ob das Ziel erreicht ist. 
Wir sind gespannt!

Wir wissen, dass dies viel Unmut bei den Tierbesitzern auslösen wird, wir sind jedoch nur Überbringer dieser Nachricht. Als Praxis haben wir versucht, mit anderen eine Lösung für den Notdienst unter der Woche (am Wochenende sind wir mit unserem Kreisnotdienst gut aufgestellt) zu finden, dies war jedoch leider (bisher) nicht möglich. 

Einen schönen 4. Advent 🎄🌟
Eurer Praxisteam

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